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   BFH, 01.07.2009 - I R 81/08   

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https://dejure.org/2009,1524
BFH, 01.07.2009 - I R 81/08 (https://dejure.org/2009,1524)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2009 - I R 81/08 (https://dejure.org/2009,1524)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - I R 81/08 (https://dejure.org/2009,1524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    KiStG NW § 4; EStG § 34; AO § 227; GG Art. 3 Abs. 1

  • openjur.de

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruhender Kirchensteuer; Keine sachliche Unbilligkeit; Keine Bindung an Erlasspraxis in anderen Gemeinden; Klagebefugnis bei konfessionsverschiedenen Ehegatten; Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Erlass der auf Veräußerungs- und Übergangsgewinnen beruhenden Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten - Klagebefugnis - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    AO § 227; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 34; ; KiStG NW § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; KiStG NW § 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis eines in glaubensverschiedener Ehe lebenden Ehemanns in einem Verfahren gegen einen Kirchensteuerbescheid seiner einer steuerberechtigten Kirche angehörenden Ehefrau; Entscheidung über den Erlass von Kirchensteuer als innerkirchliche Angelegenheit; ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruhender Kirchensteuer; keine sachliche Unbilligkeit; keine Bindung an Erlasspraxis in anderen Gemeinden; Klagebefugnis bei konfessionsverschiedenen Ehegatten; Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruhender KiSt ? Keine sachliche Unbilligkeit ? Keine Bindung an Erlasspraxis in anderen Gemeinden ? Klagebefugnis bei konfessionsverschiedenen Ehegatten ? Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von KiSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagebefugnis eines in glaubensverschiedener Ehe lebenden Ehemanns in einem Verfahren gegen einen Kirchensteuerbescheid seiner einer steuerberechtigten Kirche angehörenden Ehefrau; Entscheidung über den Erlass von Kirchensteuer als innerkirchliche Angelegenheit; ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne unbillig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erlass der auf Veräußerungs- und Übergangsgewinnen beruhenden Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen beruhender Kirchensteuer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erlass von auf Veräußerungs- und Übergangsgewinnen beruhender Kirchensteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KiStG NW, AO § 227, GG Art 3
    Erlass; Kirchensteuer; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 90
  • NVwZ-RR 2009, 974
  • BB 2009, 2226
  • DB 2009, 2244
  • BStBl II 2011, 379
  • NZG 2009, 1221
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Nürnberg, 02.02.1995 - VI 41/91
    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Daher lässt sich auf ihn kein Rechtssatz des Inhalts stützen, dass eine Kirchengemeinde die ihr zustehende Bestimmung der Voraussetzungen für einen Erlass von Kirchensteuer an die einschlägigen Regelungen in vergleichbaren anderen Gemeinden anpassen muss (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 2. Februar 1995 VI 41/91, EFG 1995, 691).

    Es ist deshalb ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass es sich um eine kirchenpolitische Äußerung ohne bindenden Charakter handelt (ebenso Urteil des FG Nürnberg in EFG 1995, 691, 693 zur Rechtslage in Bayern).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Er gebietet indessen nur die Gleichbehandlung der Bürger durch ein und denselben Hoheitsträger, nicht aber eine Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Verwaltungsträger (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 23. November 1988 2 BvR 1619, 1628/83, BVerfGE 79, 127, 158, m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Er verlangt insbesondere nicht, dass ein zur Rechtsetzung befugter Hoheitsträger sich bei der Ausübung dieser Befugnis an den von anderen Hoheitsträgern getroffenen Regelungen orientiert (BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 1966 1 BvR 33/64, BStBl III 1967, 743, 746).
  • BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Dass es sowohl im Veräußerungsfall als auch beim Wechsel der Gewinnermittlungsart zur zusammengeballten steuerlichen Erfassung eines Vermögenszuwachses kommen kann, dem nicht immer ein gleichwertiger Liquiditätszufluss gegenübersteht, wird für den Veräußerungsfall durch § 34 EStG ausreichend berücksichtigt und muss für den Bereich des Übergangsgewinns keine geminderte Besteuerung veranlassen (BFH-Urteil vom 13. September 2001 IV R 13/01, BFHE 196, 546, BStBl II 2002, 287).
  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Daher fehlt es an dem Widerspruch zwischen dem Norminhalt und dem Willen des Normgebers, der Voraussetzung dafür ist, dass die Erhebung der normativ vorgesehenen Steuer unbillig erscheint (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 3/04, BFHE 211, 30, 33, BStBl II 2006, 155, 157; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 227 AO Rz 40, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des IV. Senats des BFH (Urteil vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726) bezieht sich auf die Frage des Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen, um die es im Streitfall nicht geht.
  • FG Köln, 09.07.2008 - 11 K 3041/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vornahme eines Teilerlasses der

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Die daraufhin erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) ab; sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1769 abgedruckt.
  • BFH, 15.10.2008 - I B 113/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung in einer Kirchensteuersache

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Vor diesem Hintergrund ist der erkennende Senat in der Vergangenheit stets davon ausgegangen, dass eine festgesetzte Kirchensteuer nicht allein deshalb teilweise erlassen werden muss, weil sie u.a. durch den Ansatz eines Veräußerungs- oder Entnahmegewinns ausgelöst worden ist (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2005 I B 79/04, BFH/NV 2005, 1232; vom 15. Oktober 2008 I B 113/08, BFH/NV 2009, 114).
  • BFH, 25.01.2005 - I B 79/04

    Fortführung eines gesetzlichen Regelungen nicht entsprechenden

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Vor diesem Hintergrund ist der erkennende Senat in der Vergangenheit stets davon ausgegangen, dass eine festgesetzte Kirchensteuer nicht allein deshalb teilweise erlassen werden muss, weil sie u.a. durch den Ansatz eines Veräußerungs- oder Entnahmegewinns ausgelöst worden ist (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2005 I B 79/04, BFH/NV 2005, 1232; vom 15. Oktober 2008 I B 113/08, BFH/NV 2009, 114).
  • FG Nürnberg, 11.03.2004 - VI 250/02

    Kirchensteuererlass bei Veräußerungsgewinnen

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Dieser allgemeine Gleichheitssatz gilt auch für die Festsetzung und Erhebung von Kirchensteuern (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 11. März 2004 VI 250/2002, EFG 2004, 1105).
  • BFH, 27.07.1983 - II R 21/83

    Kirchensteuerschuld - Eheleute

  • FG Köln, 12.04.2000 - 11 K 1375/95

    Teilerlaß (Kappung) nach Kirchenaustritt für vorangegangenen Veranlagungszeitraum

  • BFH, 24.03.1987 - I B 129/86

    Zuständigkeit von Kirchen für die Stundung und den Erlass der Kirchensteuer

  • BFH, 06.04.1994 - I B 192/93

    Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Rechtsschein eines Steuerbescheids

  • BFH, 17.04.2013 - X R 18/11

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der

    Im Übrigen wäre weder der erkennende Senat an eine derartige Verwaltungsanweisung gebunden noch kann eine Anweisung für den Bereich der OFD Düsseldorf im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland Bindungswirkung für den Bereich der niedersächsischen Finanzverwaltung beanspruchen (zum fehlenden Anspruch auf Gleichbehandlung durch unterschiedliche Verwaltungsträger vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BStBl II 2011, 379, unter II.2.d cc bbb bbbb).
  • FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der

    Der BFH hat in dem Urteil vom 1. Juli 2009 (I R 81/08, BFHE 226, 90, BStBl II 2011, 379) hierzu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, dass der allgemeine Gleichheitssatz nur die Gleichbehandlung der Bürger durch ein und denselben Hoheitsträger gebiete, nicht aber eine Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Verwaltungsträger und insbesondere nicht verlange, dass ein zur Rechtsetzung befugter Hoheitsträger sich bei der Ausübung dieser Befugnis an den von anderen Hoheitsträgern getroffenen Regelungen orientiere.
  • FG Hamburg, 01.09.2015 - 3 K 167/15

    Kirchensteuer: Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

    Aus der in den - nach § 155 Abs. 2 AO - zusammengefassten Bescheid aufgenommenen Formulierung, dass die Festsetzung der Kirchensteuer nur gegen die Ehefrau erfolgt (oben A II 1), ergibt sich unmissverständlich, dass die Festsetzung sich an die Ehefrau als Inhaltsadressatin und damit als insoweit beschwerte Steuerpflichtige richtet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 15.12.1995 II 81/94, EFG 1996, 498, Juris Rz. 48, nachgehend BFH, Beschluss vom 27.09.1996 I B 22/96, BFH/NV 1997, 311, KirchE 34, 367, nachgehend BVerfG, Beschluss vom 07.03.1997 2 BvR 163/97, Juris; vgl. i. Ü. BFH, Urteil vom 01.07.2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BStBl II 2011, 379, Juris Rz. 10).
  • FG Hamburg, 22.08.2019 - 3 K 140/19

    Kirchensteuer: Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgeldes in

    Dementsprechend kann ein Ehegatte keine Rechtsverletzung durch einen Kirchensteuerbescheid geltend machen, der nur an den anderen Ehegatten gerichtet ist (BFH, Urteil vom 1. Juli 2009, I R 81/08, BStBl II 2011, 379), auch wenn die Bemessungsgrundlage das gemeinsame Einkommen der Eheleute ist und der Nichtadressat die Kirchensteuer wirtschaftlich trägt (Thüringer FG, Urteil vom 23. Februar 2016, 2 K 39/15, juris; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO Rz. 82).
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 49/09

    Teilerlass einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden

    Die zuständigen Stellen der Kirchen erlassen --wie auch im Streitfall-- oftmals (aber nicht immer) in Fällen, in denen die Tarifvergünstigung nach § 34 EStG zur Anwendung gelangt, die Kirchensteuer auf Antrag ganz oder teilweise, ohne dass jedoch ein Rechtsanspruch des Kirchensteuerpflichtigen bestünde (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BFH/NV 2009, 1908, m.w.N.).

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dabei die Gleichbehandlung der Bürger durch ein und denselben, nicht aber eine Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Hoheitsträger (BVerfG-Beschluss vom 23. November 1988 2 BvR 1619, 1628/83, BVerfGE 79, 127, 158; BFH-Urteil vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BFH/NV 2009, 1908).

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 3043/09

    Absehen von der überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz bei

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dabei die Gleichbehandlung der Bürger durch ein und denselben, nicht aber eine Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Hoheitsträger (BVerfG-Beschluss vom 23. November 1988 2 BvR 1619, 1628/83, BVerfGE 79, 127, 158; BFH-Urteil vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BFH/NV 2009, 1908).
  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 4 K 138/07

    Steuerbefreiung der vom schweizer Arbeitgeber gezahlten Vergütung für Tätigkeiten

    Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 2006 I R 81/08, weil sich die Sachverhalte unterschieden.
  • FG Münster, 15.06.2021 - 4 K 1768/20

    Ablehnung der Erstattung von Kirchensteuern aufgrund der Kirchensteuerkappung

    Eine solche Entscheidung über den Erlass von Kirchensteuer ist nicht der Überprüfung durch die staatlichen Gerichte entzogen (§ 14 Abs. 3 und Abs. 4 KiStG NRW, vgl. BFH-Urteil vom 01.07.2009 I R 81/08, BStBl. II 2011, 379; Hammer in Pirson/Rüfner/Germann/Muckel, Handbuch des Staatskirchenrechts, Band 3, 2020, S. 3010 m. w. N.).
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